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SG Hannover, 10.08.2011 - S 34 SF 63/11 E |
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Volltextveröffentlichung
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- BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81
Brokdorf
Auszug aus SG Hannover, 10.08.2011 - S 34 SF 63/11
In Fällen, in denen das einst-weilige Rechtsschutzverfahren vollständig die Bedeutung des Hauptsacheverfahrens übernimmt (vgl. BVerfGE 69, 315, 363), ist eine umfassende rechtliche Prüfung des ma-teriellen Anspruchs bereits im Eilverfahren verfassungsrechtlich geboten. - BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91
Kruzifix im Klassenzimmer
Auszug aus SG Hannover, 10.08.2011 - S 34 SF 63/11
Nach diesem Grundsatz ist vorläufiger Rechtsschutz geboten, wenn einem Antragsteller anderenfalls eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Rechts-verletzung droht, die durch die Hauptsacheentscheidung nicht mehr beseitigt werden kann (vgl. BVerfGE 93, 1, 13). - BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 21/09 R
Erstattung von isolierten Vorverfahrenskosten - keine Ersetzung der Mittelgebühr …
Auszug aus SG Hannover, 10.08.2011 - S 34 SF 63/11
Im Übrigen hat die Erinnerungsführerin die Toleranzgrenze von bis zu 20 % (vgl. BSG Urteil vom 01.07.2009 - B 4 AS 21/09 R = juris Rn. 19 m. w. N.) beim Ansatz einer Ge-bühr von 250,- Euro überschritten, so dass der Ansatz ihrer Gebühr unbillig ist.